Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB der nitsche GmbH

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1. Geltungsbereich

1.1. Die nitsche GmbH (auch „wir“ genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie ergänzen die jeweils mit dem Kunden vereinbarte Leistungsbeschreibung (beispielsweise für die nitsche ASP-Lösung), welche bei Widersprüchen Vor­rang hat.

1.2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erken­nen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäfts­bedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.3. Verträge werden ausschließlich mit Personen geschlossen, die keine Verbraucher sind.

2. Regelwerke Dritter

2.1. Soweit wir Leistungen in Verbindung mit der Registrierung, Konnektierung oder Aufrechterhaltung von Domainnamen erbringen, beschränkt sich unsere Tätigkeit auf die Vermittlung zwischen dem Kunden und der jeweiligen nationalen oder internationalen Verwaltungsorganisation. In diesen Fällen gelten ergänzend die entsprechenden Vergabe- und Nutzungsbedingungen einschließlich der jeweili­gen Regelungen zur Streitbeilegung (beispielsweise bei „.de-Domains“ die DENIC-Domainbedin­gungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENIC direct-Preisliste). Sofern die jeweilige Verwal­tungsorganisation in diesem Zusammenhang unmittelbar Kontakt mit dem Kunden aufnimmt (bei­spielsweise im Rahmen der Identitätsprüfung bei einem Verlängerungsantrag), ist der Kunde allein für die Erbringung der jeweils erforderlichen Mitwirkungshandlung, insbesondere die Ermöglichung der Kontaktaufnahme und Entgegennahme von Nachrichten per E-Mail verpflichtet. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass eine für den Kunden beantragte Domain zugeteilt wird, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat.

2.2. Gleiches gilt, wenn wir Leistungen in Verbindung mit der Verschaffung und / oder Pflege von SSL-Zertifikaten erbringen (beispielsweise über die DigiCert Inc. USA. Wir haben auf die Zertifikatsausstel­lung keinen Einfluss und übernehmen keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Zertifi­kate zugeteilt werden oder auf Dauer Bestand haben.

2.3. Vermitteln wir unseren Kunden den Zugang zur Nutzung von Software im Rechenzentrumsbetrieb (beispielsweise Hosting oder Software as a service SaaS) oder überlassen wir unseren Kunden selbst im Wege der Lizenzierung Software Dritter zur Nutzung, gelten neben diesen Geschäftsbedingungen zusätzlich und vorrangig deren Geschäfts- und Lizenzbedingungen. Dies gilt auch für die Nutzung von Datenbanken. Für die ordnungsgemäße Lizenzierung seiner Software ist der Kunde allein verantwort­lich.

3. Wechsel des Vertragspartners, Subunternehmer

3.1. nitsche GmbH kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag unter Ausschluss weitergehender Rechte außerordentlich zu kündigen.

3.2. nitsche GmbH kann nach billigem Ermessen Subunternehmer mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen beauftragen. Sofern hierbei eine Auftragsdatenverarbeitung (Art. 28 DSGVO) stattfindet, erfüllt nitsche GmbH gegenüber dem Kunden alle hiermit verbundenen datenschutzrecht­lichen Anforderungen.

4. Leistungspflichten beim Rechenzentrumsbetrieb (Hosting, SaaS und sonstige Leistungen)

4.1. nitsche GmbH betreibt Rechenzentren, in die Kunden eigene Daten übermitteln, dort speichern und mittels der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vereinbarten Software, dem Zugang zu solcher oder in sonstiger Art und Weise verarbeiten, zurückübertragen oder an Dritte, insbesondere die DATEV e.G. weiterübermitteln können. Die Übergabe der Daten erfolgt in dem im jeweiligen Leistungsschein vereinbarten Datenformat über die vereinbarte Software am Netzübergabepunkt der nitsche-Server zum öffentlichen Leitungsnetz bzw. Netz des jeweiligen privaten Zugangsproviders (Netzübergabe­punkt).

4.2. Verfügbarkeit
nitsche GmbH gewährleistet, wenn nicht anders vereinbart, eine Erreichbarkeit seiner Server von 99,9% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server (a) aufgrund von in der Leistungsbeschreibung vereinbarten oder dem Kunden mindestens 48 Stunden vor Beginn der Maßnahme mitgeteilten Wartungsmaßnahmen vorübergehend nicht erreichbar sind, oder (b) wegen technischer oder sonstiger Probleme, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt; Verschulden Dritter, für die wir nicht einstehen muss etc.) nicht erreichbar sind.

4.3. Vorübergehende Beschränkungen
nitsche GmbH kann den Zugang zu den Leistungen unter Be­rücksichtigung der wechselseitigen berechtigten Interessen auch außerhalb geplanter Wartungsmaß­nahmen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegri­tät, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes oder die Sicherheit der Software und der gespeicherter Daten, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen zur Datensicherheit gemäß Art. 32 DSGVO dies erfordern. Solche Zeiten werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit ebenfalls nicht mitgerechnet.

4.4. Notwendige Änderungen
Aus Gründen des technischen Fortschritts, der Sicherheit in der Infor­mationstechnik, des stabilen Betriebs und der Integrität der nitsche-Systeme, der Verfügbarkeit ein­schließlich des Supports, besonders wenn dieser von Dritten wie beispielsweise Anbietern und Her­stellern der von uns eingesetzten Hard- und Software Dritter abhängt, behalten wir uns vor, einzelne Funktionen oder Softwareprogramme im Ganzen dauerhaft zu ändern, zu ersetzen oder den Zugang hierzu abzuschalten, wenn die Erreichung des Vertragszwecks dadurch nicht gefährdet wird und die Nutzung der zur Verfügung gestellten Alternativ-, Umgehungs- oder Ersatzlösung für den Kunden zu­mutbar ist.

4.5. Sonstige Änderungen
Sofern wir zu einem Produkt ohne zusätzliches Entgelt die Nutzung einer Software, den Zugang zu einer Funktion oder eine sonstige Leistung ermöglichen, welche nicht verein­bart oder zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Zwecke erforderlich ist, können wir diese Nut­zungsmöglichkeit jederzeit unter Wahrung der wechselseitigen berechtigten Interessen ändern, erset­zen oder abschalten.

4.6. Nutzungserweiterung durch den Kunden
Überschreitet der Kunde eine vereinbarte Nutzungsin­tensität (beispielsweise die Anzahl von Kopien, Nutzern, Nutzerkonten für einen Zugang, eine Ober­grenze oder jede andere vereinbarte Metrik), stellen wir im Rahmen unserer bestehenden technischen Möglichkeiten auch die zusätzlichen Kapazitäten bereit. Solange die Parteien keine anderweitige Regelung getroffen haben, werden diese Kapazitäten zu denselben Bedingungen wie in diesen Ge­schäftsbedingungen geregelt und zu der im Zeitpunkt der Überschreitung gültigen nitsche-Preisliste abgerechnet. Sind für die spezifische Nutzungsart keine Einzelpreise vorgesehen, gilt die übliche Ver­gütung als geschuldet.

4.7. Messung der Verfügbarkeit (“Service Level“)
Sowohl die Messung der Verfügbarkeit gemäß Ziffer 2.1 als auch die Messung der Nutzungsintensität durch den Kunden gemäß Ziffer 4.6 finden an dem Netzübergabepunkt der nitsche-Server mit einem von nitsche GmbH zur Verfügung gestellten Mess­werkzeug (Software) statt.

4.8. Der Kunde kann von uns Auskunft über die Messergebnisse hinsichtlich der vertraglich relevanten Leistungsdaten verlangen, sofern er zuvor glaubhaft macht, dass die vereinbarte Verfügbarkeit nicht erreicht wird.

4.9. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem für ihn bestimmten Server oder der Umgebung im Allgemeinen dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.

5. Leistungspflichten bei der Erbringung von Dienstleistungen und beim Verkauf von Ware, Gewährleistung

5.1. Sofern wir gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung weitere Dienstleistungen erbringen (wie beispielsweise vor-Ort-Service, die Einrichtung und Wartung von Hard- und Software des Kunden, eine Hotline) handelt es sich um dienstvertragliche Unterstützungsleistungen gemäß § 611 BGB.

5.2. Sofern wir gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung für den Kunden Programmierarbeiten vornehmen, handelt es sich ebenfalls um dienstvertragliche Leistungen gemäß § 611 BGB. Der Kunde erhält an den so entstehenden schutzfähigen Arbeitsergebnissen mit vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung ein nicht-ausschließliches, jedoch zeitlich unbefristetes und inhaltlich unbe­schränktes einfaches Nutzungsrecht. Zuvor darf der Kunde die Arbeitsergebnisse nur zu Testzwecken benutzen. Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Vereinbarung.

5.3. Sofern wir gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung dem Kunden waren (wie beispielsweise Hardware) verkaufen, geschieht dies unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung an den Kunden über. Für die Mängelhaftung gelten die gesetzlichen Vorschriften der § 434 ff BGB, wobei nitsche GmbH im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht hinsichtlich einer Ersatzlieferung oder Reparatur zusteht.

5.4. Sofern wir gesetzlich für Mängel haften, gilt folgendes:

5.4.1. Bei Produkten, bei denen wir üblicherweise zur Mängelbehebung auf den Hersteller angewiesen sind (wie beispielsweise Hardware und Standardsoftware Dritter), haften wir nur subsidiär. Der Kunde ist zunächst verpflichtet, die vom Hersteller direkt angebotenen Hilfen (wie beispielsweise Hotline, Updateservice) selbst in Anspruch zu nehmen. Hierfür erforderliche Informationen erteilen wir dem Kunden auf Abruf. Scheitert die Inanspruchnahme des Herstellers trotz nachdrücklicher, zumutbarer Bemühungen des Kunden, lebt unsere eigene Mängelhaftung wieder auf. Der Kunde ist nicht verpflich­tet, den Hersteller zu verklagen. Die Klausel gilt ferner nicht bei Ansprüchen wegen Mängeln vor der Ablieferung einer Kaufsache oder einer werkvertraglichen Abnahme.

5.4.2. Im Übrigen haben wir zunächst das Recht, den Mangel nach unserer Wahl durch mehrfache Nacherfüllung durch Fehlerbehebung, Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist zu beheben. Während dieser Phase sind weitergehende Rechte des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass eine Fortsetzung der Nacherfüllung für ihn nicht mehr zumutbar ist.

5.5. Sofern es sich aus der Leistungsbeschreibung ergibt oder wir mit dem Kunden eine Vereinbarung (wie beispielsweise einen Wartungs-, Pflege- oder Servicevertrag) getroffen haben, die Leistungsdefi­nitionen wie beispielsweise, „Service-Level“, Verfügbarkeits- und Leistungsfristen, Fehlerkategorien oder Maßnahmen oder Fristen zur Mängelbeseitigung enthält, gelten diese Definitionen auch im Sinne der gesetzlichen Mängelrechte als angemessen vereinbart.

5.6. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr.

6. Updates und Upgrades, neue Zugangsverfahren, Sicherheit

6.1. Updates sind neue Zugangsverfahren oder neue Versionen von Programmen, die unwesentliche Verbesserungen innerhalb eins im wesentlichen gleichbleibenden Funktionsumfangs, Fehlerbereini­gungen oder aktualisierte Sicherheitsmerkmale, jedoch keine wesentlichen Leistungserweiterungen enthalten.

6.2. nitsche GmbH kann von Zeit zu Zeit nach billigem Ermessen den Zugang zu ihren Leistungen und die hierbei verwendeten Programme durch die Zurverfügungstellung von Updates technisch anpassen. Der Kunde ist dann verpflichtet, nur noch das neuere Zugangsverfahren und ggf. die neue Version der Software in Ersetzung des alten Verfahrens bzw. der alten Version einzusetzen, auch wenn er einzelne Funktionen des Updates individuell nicht nutzt.

6.3. Wird die Wartung oder Pflege eines Produkts Dritter, dessen Nutzung wir lediglich vermitteln oder bei dem wir lediglich den Zugang zur Nutzung im Rechenzentrumsbetrieb ermöglicht, vom Anbieter / Hersteller abgekündigt (beispielsweise durch die Aufgabe der Bereitstellung von Sicherheitsupdates für Betriebssysteme, Firmwarewechsel für Hardware), können wir dieses Standardprodukt durch ein anderes ersetzen, das nach unserem billigem Ermessen die bisherigen Leistungsmerkmale am besten erreicht. Etwaige Kosten für eine erforderliche Anpassung / Konfiguration der Systeme des Kunden trägt dieser selbst. Hierdurch bedingte notwendige Ausfallzeiten fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.

6.4. Upgrades sind neue Zugangsverfahren oder neue Versionen von Programmen, die wesentliche Verbesserungen, einen erweiterten Funktionsumfang oder neue Sicherheitsverfahren enthalten. Gegen wir ein Upgrade zur Nutzung frei, gilt folgendes:

6.5. Soweit zwischen den Parteien ein Miet-, Wartungs- oder Pflegevertrag oder eine sonstige Verein­barung besteht, die die Zurverfügungstellung und Nutzung eines Upgrades regelt, gelten die dortigen Bestimmungen, und in Ermangelung derer die hier geregelte Pflicht zur Übernahme und Nutzung durch den Kunden wie bei Updates.

6.6. Soweit zwischen den Parteien nichts vereinbart ist, können wir dem Kunden ein Angebot zur Än­derung des Vertragsgegenstandes in Bezug auf das Upgrade unterbreiten. Nimmt der Kunde das An­gebot nicht an, können wir den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals kündigen.

7. Zugangs- und Nutzungsrechte, Zugangskontrolle, Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde erhält von nitsche GmbH für die Vertragsdauer je nach Vereinbarung entweder das Recht auf Zugang zu den in den nitsche-Rechenzentren gespeicherten Programmen, um eigene Daten zur Speicherung, Verarbeitung oder Weiterübermittlung dorthin zu übergeben (Zugangsrecht), oder, wenn einzelne Programme dem Kunden zur Nutzung auf seiner eigenen IT-Umgebung überlassen wer­den, ein nicht-ausschließliches Recht zur Nutzung dieser Programme während der Vertragslaufzeit (Lizenz), bei Drittsoftware in allen Fällen zu den ergänzend geltenden Regelungen des jeweiligen Her­stellers.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der seinen Zugang oder ein ihm überlasse­nes Programm nutzt, diese Vereinbarung einhält. Kundenzugänge sind in der Regel durch ein Zugangskontrollverfahren, beispielsweise durch die Einrichtung personenbezogener, passwortgeschützter Nutzerkonten (wissensbasiert), mittels hardwareseitiger Mittel wie Smart Cards (besitzbasiert), mittels biometrischer Verfahren (biometrisch) oder auch einer Kombination dieser Verfahren geschützt. Der Kunde ist verpflichtet, alle kenntnis- oder besitzabhängigen Merkmale bzw. Mittel sorgfältig gegen un­erlaubte Kenntniserlangung zu schützen.

7.3. Hat der Kunde Anlass zur Besorgnis, dass ein Dritter unerlaubt Kenntnis von seinen Zugangsdaten erlangt hat oder in den Besitz seiner Zugangsmittel gekommen ist, wird er uns hiervon unverzüglich informieren. Werden nitsche-Produkte aufgrund eines vom Kunden verschuldeten Verhaltens rechts­widrig genutzt, insbesondere durch Missbrauch der Zugangskontrollverfahren, haftet der Kunde uns gegenüber auf Schadensersatz einschließlich der Kosten einer erforderlichen Neueinrichtung.

7.4. Bei einem Wechsel der nutzenden Person ist – je nach vereinbartem Zugangskontrollverfahren – ein weiteres Nutzerkonto einzurichten. Keines der Verfahren darf über Vertreter oder sonstige Dritte genutzt werden. Der Kunde darf die Zugangs- und Nutzungsrechte aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten. Kundenzugänge dürfen weder verliehen, vermietet, verleast noch über Unterlizenzen ge­nutzt werden. Der Kunde haftet für jeden Missbrauch nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.5. nitsche-Produkte dürfen nur für die vereinbarten Zwecke genutzt werden. Sie dürfen nicht zur Verarbeitung oder als Speicherplatz für andere Daten genutzt werden. Der Kunde garantiert, dass die von ihm auf den nitsche-Servern gespeicherten Daten nur solche sind, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind und weder Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen, noch technisch die Sicherheit der nitsche-Server beeinträchtigen können.

7.6. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen in seinen Stammdaten, insbesondere Name, Vertretungsberechtigung, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer eines technischen qualifizierten Ansprechpartners unverzüglich mitzuteilen. Bis dahin werden wir sämtliche an den Kunden gerichtete Korrespondenz an die zuletzt bekannte Adresse richten.

8. Datensicherung, Rückgabe von Daten bei Vertragsende, Löschung von Programmen

8.1. nitsche-Rechenzentren dienen nicht als Ersatz einer eigenen Sicherungskopie. Der Kunde ist ver­pflichtet, seine Daten zusätzlich vor jedem Beginn der Nutzung mit nitsche-Produkten und vor jeder Installation gelieferter Hard- oder Software sowie vor Änderungen am eigenen System gegen Verlust lokal auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu sichern. Diese Verpflichtung ist Hauptpflicht. Ist in diesem Zusammenhang die Erstellung einer Sicherungskopie einer von nitsche GmbH überlassenen Software oder sonstiger geschützter Daten erforderlich, dürfen diese mitgesichert werden. Die Siche­rungskopien sind bei Vertragsende zu löschen.

8.2. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von nitsche GmbH erhält.

8.3. Soweit dem Kunden von nitsche GmbH ein Zugangs- oder Nutzungsrecht eingeräumt wurde, hat der Kunde bei Vertragsende die Nutzung zu beenden und seine Daten von den nitsche-Servern zu lö­schen. nitsche GmbH wird den Zugang zu ihren Produkten mit Ausnahme der Möglichkeit, Kundenda­ten zurück zu übertragen, sperren und, falls der Kunden seine Daten noch nicht zurückübertragen und von den nitsche-Servern gelöscht hat, den Kunden hierzu unter Setzung einer angemessenen Frist auf­fordern, nach deren fruchtlosem Ablauf nitsche GmbH die Daten ersatzlos löschen kann.

9. Preise und Zahlung, Verzug, Preisänderungen

9.1. Unsere Preise sind Festpreise. Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart sofort und ohne Abzug nach Zugang unserer Rechnung zur Zahlung fällig.

9.2. nitsche GmbH ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Leistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung an den geänderten Um­satzsteuersatz anzupassen. Wird der Umsatzsteuersatz im Rahmen der Änderung gesenkt, ist nitsche GmbH zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet.

9.3. Wenn nicht anders vereinbart, werden nach Monaten berechnete Gebühren kalendermonatlich, Jahresgebühren kalenderjährlich im Voraus fällig, bei Beginn während eines Monats oder bei unter­jährigem Beginn anteilig. Sonstige nutzungsabhängige Entgelte sowie die Vergütung für die Erbringung von Dienstleistungen werden sofort mit Rechnungsstellung fällig.

9.4. Die Zahlung der Entgelte erfolgt durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt nitsche GmbH durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung, die Entgelte von dem angegebenen Konto einzu­ziehen (Einzugsermächtigung / SEPA-Mandat). Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / „Pre­notification“) erfolgt bei wiederkehrenden gleichen Beträgen zu Beginn einmalig mit Hinweis auf die Fälligkeitsdaten, bei unterschiedlichen Beträgen zusätzlich mit Betragsangabe, im Übrigen spätestens 3 Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Einzug erfolgt frühestens 3 Werktage nach Rechnungs- bzw. Fälligkeitsdatum.

9.5. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail zugesandt, oder, sofern dies seitens nitsche GmbH angeboten wird, durch Ablage in seinem persönlichen Kundenkonto bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Der Kunde hat für einen regelmäßigen Abruf seiner Rechnungen zu sorgen. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist nitsche GmbH berechtigt, hierfür pro Rechnung EUR 2,00 zzgl. gültiger MwSt. zu verlangen.

9.6. Der Kunde wird ausreichende Deckung auf seinem angegebenen Konto zur Verfügung stellen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Vorabinformation einer Einzelabrechnung mitgeteilten Betrag abweichen, wenn (1) das SEPA-Mandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt wurde, (2) für jedes Vertragsverhältnis eine ge­sonderte Abrechnung/Rechnung sowie eine gesonderte Vorabinformation erfolgt und (3) jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen Rechnungsbeträge, also für die Summe der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme) gilt. Eine durch den Kunden vor dem 01.02.2014 erteilte Lastschrifteinzugsermächti­gung zur Einziehung wiederkehrender Lastschriften bleibt nach diesem Datum gültig und gilt gemäß Artikel 7 Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung) als Zustimmung des Kunden die Einzüge mittels SEPA-Lastschrift vorzunehmen.

9.7. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet nitsche GmbH pro Lastschrift eine angemessene Gebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste.

9.8. Der Kunde kommt, auch ohne Mahnung, in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Maßgeblich ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser Frist bei nitsche GmbH auf das in der Rechnung angegebene Konto eingeht.

9.9. Im Verzugsfall berechnet nitsche GmbH Zinsen in Höhe von 9 Prozent jährlich sowie für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt nitsche GmbH vorbehalten, ebenso der Er­satz der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher angemessener Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.

9.10. nitsche GmbH ist nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn der Kunde sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr um mehr als zwei Wochen in Verzug befindet.

9.11. Wenn nicht anders vereinbart, ist nitsche GmbH berechtigt, die Entgelte zum Beginn der nächs­ten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat zu ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht binnen einer von nitsche GmbH gesetzten ange­messenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. nitsche GmbH weist den Kunden in der Änderungs­mitteilung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.

9.12. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig fest­gestellten Forderungen aufrechnen.

10. Laufzeit

Wenn nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Mindestlaufzeit geschlossen. Während der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.

Beide Parteien können den Vertrag erstmals zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten ordentlich kündigen, andernfalls sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr ver­längert. Verträge mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.

11. Haftung der nitsche GmbH

11.1. nitsche GmbH wird den Kunden gegen alle Ansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutz­rechte oder Urheberrechte in der Bundesrepublik Deutschland, die von Dritten gegen den Kunden im Rahmen einer vertragsgemäßen Nutzung der nitsche-Produkte hergeleitet werden, verteidigen, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge erstatten, wenn der Kunde nitsche GmbH zuvor von solchen Ansprüchen unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich benach­richtigt hat und nitsche GmbH alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichs­verhandlungen vorbehalten bleiben.

11.2. Vorgenannte Ansprüche des Kunden entfallen, wenn die Ansprüche des Dritten darauf beruhen, dass der Kunde die Hard- oder Software der nitsche GmbH vertragswidrig genutzt hat oder die Rechts­verletzung daraus resultiert, daß Hard- oder Software zusammen mit nicht von nitsche GmbH geliefer­ter Hard- oder Software genutzt wurde.

11.3. Gerät nitsche GmbH mit der Erfüllung vereinbarter Pflichten in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nitsche GmbH eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss schriftlich erfolgen. Die Schriftform kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz ver­sieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

11.4. nitsche GmbH haftet im Übrigen nur für Schäden, die (a) von nitsche GmbH oder ihren gesetzli­chen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursacht wurden, (b) auf fahrlässiger oder vor­sätzlicher Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch nitsche GmbH oder ihren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, (c) auf grober Fahrlässigkeit durch nitsche GmbH oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, (d) infolge der Verletzung wesentlicher Ver­tragspflichten durch nitsche GmbH eintreten, oder (e) sich aus dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer von nitsche GmbH gewährten Garantie ergeben.

11.5. Im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung von Leben, Körper oder Gesund­heit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks notwendig ist und auf deren Erfüllung üblicherweise vertraut werden kann.

11.6. Sofern unsere Haftung gemäß den vorstehenden Regelungen beschränkt ist, haften nitsche GmbH, ihre verbundenen Unternehmen, Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer gegenüber dem Kunden weder für indirekte Schäden oder Folgeschä­den wie entgangenen Gewinn oder entgangene Ersparnisse.

11.7. Sofern unsere Haftung gemäß den vorstehenden Regelungen beschränkt ist, ist unsere Gesamt­haftung unabhängig davon, ob sie sich aus Vertrag, vertragsähnlicher Grundlage oder aus unerlaubter Handlung oder im Rahmen deliktsähnlicher Ansprüche ergibt, auf die Beträge beschränkt, die nitsche GmbH in den zwölf Monaten vor dem Ereignis, das zu solchen Schäden geführt hat, dem Kunden be­rechnet hat. Dem Kunden wird empfohlen, überschießende Risiken zu versichern.

11.8. Die Einschränkungen der Haftung nach dieser Ziffer gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der nitsche GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend ge­macht werden.

12. Datenschutz, Auftragsdatenverarbeitung

12.1. nitsche GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Die Datenschutzerklärung händigen wir unseren Kunden auf Wunsch gerne aus; sie ist auch online über unsere Webseite unter „Datenschutz“ abrufbar.

12.3. Sofern eine Datenverarbeitung im Auftrag stattfindet, wird dies in einem gesonderten Vertrag, der den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entspricht, geregelt.

13. Änderungen der AGB, Gerichtsstand, anwendbares Recht

13.1. Wir können diese AGB bei Verträgen auf unbestimmte Zeit zum Termin, an dem bei ordentlicher Kündigung der Vertrag enden würde, bzw. bei Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer ändern. In diesem Fall informieren wir den Kunden mit einer Frist von mindestens 1 Monat vor dem Ände­rungstermin über die geplanten Änderungen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht bis zum Änderungstermin, wird der Vertrag unter Geltung unserer geänderten AGB fortgesetzt. Andernfalls endet der Vertrag.

13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Augsburg. nitsche GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

13.3. Für die von uns auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der in ein fremdes Recht verweisenden Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts und der Bestimmungen zum Einheitlichen UN- Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

Stand: Oktober 2020

AGB der nitscheSOFTWARE GmbH

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1. Geltungsbereich

1.1. Die nitscheSOFTWARE GmbH (auch „wir“ genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie ergänzen die jeweils mit dem Kunden vereinbarte Leistungsbeschreibung (beispielsweise für die nitsche ASP-Lösung), welche bei Widersprüchen Vorrang hat.

1.2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

1.3. Verträge werden ausschließlich mit Personen geschlossen, die keine Verbraucher sind.

2. Regelwerke Dritter

2.1. Soweit wir Leistungen in Verbindung mit der Registrierung, Konnektierung oder Aufrechterhaltung von Domainnamen erbringen, beschränkt sich unsere Tätigkeit auf die Vermittlung zwischen dem Kunden und der jeweiligen nationalen oder internationalen Verwaltungsorganisation. In diesen Fällen gelten ergänzend die entsprechenden Vergabe- und Nutzungsbedingungen einschließlich der jeweiligen Regelungen zur Streitbeilegung (beispielsweise bei „.de-Domains“ die DENIC-Domainbedingungen, die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENIC direct-Preisliste). Sofern die jeweilige Verwaltungsorganisation in diesem Zusammenhang unmittelbar Kontakt mit dem Kunden aufnimmt (beispielsweise im Rahmen der Identitätsprüfung bei einem Verlängerungsantrag), ist der Kunde allein für die Erbringung der jeweils erforderlichen Mitwirkungshandlung, insbesondere die Ermöglichung der Kontaktaufnahme und Entgegennahme von Nachrichten per E-Mail verpflichtet. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass eine für den Kunden beantragte Domain zugeteilt wird, frei von Rechten Dritter ist oder auf Dauer Bestand hat.

2.2. Gleiches gilt, wenn wir Leistungen in Verbindung mit der Verschaffung und / oder Pflege von SSL-Zertifikaten erbringen (beispielsweise über die DigiCert Inc. USA. Wir haben auf die Zertifikatsausstellung keinen Einfluss und übernehmen keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Zertifikate zugeteilt werden oder auf Dauer Bestand haben.

2.3. Vermitteln wir unseren Kunden den Zugang zur Nutzung von Software im Rechenzentrumsbetrieb (beispielsweise Hosting oder Software as a service SaaS) oder überlassen wir unseren Kunden selbst im Wege der Lizenzierung Software Dritter zur Nutzung, gelten neben diesen Geschäftsbedingungen zusätzlich und vorrangig deren Geschäfts- und Lizenzbedingungen. Dies gilt auch für die Nutzung von Datenbanken. Für die ordnungsgemäße Lizenzierung seiner Software ist der Kunde allein verantwortlich.

3. Wechsel des Vertragspartners, Subunternehmer

3.1. nitscheSOFTWARE GmbH kann ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag unter Ausschluss weitergehender Rechte außerordentlich zu kündigen.

3.2. nitscheSOFTWARE GmbH kann nach billigem Ermessen Subunternehmer mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen beauftragen. Sofern hierbei eine Auftragsdatenverarbeitung (Art. 28 DSGVO) stattfindet, erfüllt nitscheSOFTWARE GmbH gegenüber dem Kunden alle hiermit verbundenen datenschutzrechtlichen Anforderungen.

4. Leistungspflichten beim Rechenzentrumsbetrieb (Hosting, SaaS und sonstige Leistungen)

4.1. nitscheSOFTWARE GmbH betreibt Rechenzentren, in die Kunden eigene Daten übermitteln, dort speichern und mittels der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung vereinbarten Software, dem Zugang zu solcher oder in sonstiger Art und Weise verarbeiten, zurückübertragen oder an Dritte, insbesondere die DATEV e.G. weiterübermitteln können. Die Übergabe der Daten erfolgt in dem im jeweiligen Leistungsschein vereinbarten Datenformat über die vereinbarte Software am Netzübergabepunkt der nitsche-Server zum öffentlichen Leitungsnetz bzw. Netz des jeweiligen privaten Zugangsproviders (Netzübergabepunkt).

4.2. Verfügbarkeit nitscheSOFTWARE GmbH gewährleistet, wenn nicht anders vereinbart, eine Erreichbarkeit seiner Server von 99,9% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server (a) aufgrund von in der Leistungsbeschreibung vereinbarten oder dem Kunden mindestens 48 Stunden vor Beginn der Maßnahme mitgeteilten Wartungsmaßnahmen vorübergehend nicht erreichbar sind, oder (b) wegen technischer oder sonstiger Probleme, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt; Verschulden Dritter, für die wir nicht einstehen muss etc.) nicht erreichbar sind.

4.3. Vorübergehende Beschränkungen nitscheSOFTWARE GmbH kann den Zugang zu den Leistungen unter Berücksichtigung der wechselseitigen berechtigten Interessen auch außerhalb geplanter Wartungsmaßnahmen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes oder die Sicherheit der Software und der gespeicherter Daten, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen zur Datensicherheit gemäß Art. 32 DSGVO dies erfordern. Solche Zeiten werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit ebenfalls nicht mitgerechnet.

4.4. Notwendige Änderungen Aus Gründen des technischen Fortschritts, der Sicherheit in der Informationstechnik, des stabilen Betriebs und der Integrität der nitsche-Systeme, der Verfügbarkeit einschließlich des Supports, besonders wenn dieser von Dritten wie beispielsweise Anbietern und Herstellern der von uns eingesetzten Hard- und Software Dritter abhängt, behalten wir uns vor, einzelne Funktionen oder Softwareprogramme im Ganzen dauerhaft zu ändern, zu ersetzen oder den Zugang hierzu abzuschalten, wenn die Erreichung des Vertragszwecks dadurch nicht gefährdet wird und die Nutzung der zur Verfügung gestellten Alternativ-, Umgehungs- oder Ersatzlösung für den Kunden zumutbar ist.

4.5. Sonstige Änderungen Sofern wir zu einem Produkt ohne zusätzliches Entgelt die Nutzung einer Software, den Zugang zu einer Funktion oder eine sonstige Leistung ermöglichen, welche nicht vereinbart oder zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Zwecke erforderlich ist, können wir diese Nutzungsmöglichkeit jederzeit unter Wahrung der wechselseitigen berechtigten Interessen ändern, ersetzen oder abschalten.

4.6. Nutzungserweiterung durch den Kunden Überschreitet der Kunde eine vereinbarte Nutzungsintensität (beispielsweise die Anzahl von Kopien, Nutzern, Nutzerkonten für einen Zugang, eine Obergrenze oder jede andere vereinbarte Metrik), stellen wir im Rahmen unserer bestehenden technischen Möglichkeiten auch die zusätzlichen Kapazitäten bereit. Solange die Parteien keine anderweitige Regelung getroffen haben, werden diese Kapazitäten zu denselben Bedingungen wie in diesen Geschäftsbedingungen geregelt und zu der im Zeitpunkt der Überschreitung gültigen nitsche-Preisliste abgerechnet. Sind für die spezifische Nutzungsart keine Einzelpreise vorgesehen, gilt die übliche Vergütung als geschuldet.

4.7. Messung der Verfügbarkeit (“Service Level“) Sowohl die Messung der Verfügbarkeit gemäß Ziffer 2.1 als auch die Messung der Nutzungsintensität durch den Kunden gemäß Ziffer 4.6 finden an dem Netzübergabepunkt der nitsche-Server mit einem von nitscheSOFTWARE GmbH zur Verfügung gestellten Messwerkzeug (Software) statt.

4.8. Der Kunde kann von uns Auskunft über die Messergebnisse hinsichtlich der vertraglich relevanten Leistungsdaten verlangen, sofern er zuvor glaubhaft macht, dass die vereinbarte Verfügbarkeit nicht erreicht wird.

4.9. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem für ihn bestimmten Server oder der Umgebung im Allgemeinen dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird.

5. Leistungspflichten bei der Erbringung von Dienstleistungen und beim Verkauf von Ware, Gewährleistung

5.1. Sofern wir gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung weitere Dienstleistungen erbringen (wie beispielsweise vor[1]Ort-Service, die Einrichtung und Wartung von Hard- und Software des Kunden, eine Hotline) handelt es sich um dienstvertragliche Unterstützungsleistungen gemäß § 611 BGB.

5.2. Sofern wir gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung für den Kunden Programmierarbeiten vornehmen, handelt es sich ebenfalls um dienstvertragliche Leistungen gemäß § 611 BGB. Der Kunde erhält an den so entstehenden schutzfähigen Arbeitsergebnissen mit vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung ein nicht-ausschließliches, jedoch zeitlich unbefristetes und inhaltlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht. Zuvor darf der Kunde die Arbeitsergebnisse nur zu Testzwecken benutzen. Der Quellcode ist nicht Gegenstand der Vereinbarung.

5.3. Sofern wir gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung dem Kunden waren (wie beispielsweise Hardware) verkaufen, geschieht dies unter verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung an den Kunden über. Für die Mängelhaftung gelten die gesetzlichen Vorschriften der § 434 ff BGB, wobei nitscheSOFTWARE GmbH im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht hinsichtlich einer Ersatzlieferung oder Reparatur zusteht.

5.4. Sofern wir gesetzlich für Mängel haften, gilt folgendes:

5.4.1. Bei Produkten, bei denen wir üblicherweise zur Mängelbehebung auf den Hersteller angewiesen sind (wie beispielsweise Hardware und Standardsoftware Dritter), haften wir nur subsidiär. Der Kunde ist zunächst verpflichtet, die vom Hersteller direkt angebotenen Hilfen (wie beispielsweise Hotline, Updateservice) selbst in Anspruch zu nehmen. Hierfür erforderliche Informationen erteilen wir dem Kunden auf Abruf. Scheitert die Inanspruchnahme des Herstellers trotz nachdrücklicher, zumutbarer Bemühungen des Kunden, lebt unsere eigene Mängelhaftung wieder auf. Der Kunde ist nicht verpflichtet, den Hersteller zu verklagen. Die Klausel gilt ferner nicht bei Ansprüchen wegen Mängeln vor der Ablieferung einer Kaufsache oder einer werkvertraglichen Abnahme.

5.4.2. Im Übrigen haben wir zunächst das Recht, den Mangel nach unserer Wahl durch mehrfache Nacherfüllung durch Fehlerbehebung, Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist zu beheben. Während dieser Phase sind weitergehende Rechte des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass eine Fortsetzung der Nacherfüllung für ihn nicht mehr zumutbar ist.

5.5. Sofern es sich aus der Leistungsbeschreibung ergibt oder wir mit dem Kunden eine Vereinbarung (wie beispielsweise einen Wartungs-, Pflege- oder Servicevertrag) getroffen haben, die Leistungsdefinitionen wie beispielsweise, „Service[1]Level“, Verfügbarkeits- und Leistungsfristen, Fehlerkategorien oder Maßnahmen oder Fristen zur Mängelbeseitigung enthält, gelten diese Definitionen auch im Sinne der gesetzlichen Mängelrechte als angemessen vereinbart.

5.6. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb einer Frist von einem Jahr.

6. Updates und Upgrades, neue Zugangsverfahren, Sicherheit

6.1. Updates sind neue Zugangsverfahren oder neue Versionen von Programmen, die unwesentliche Verbesserungen innerhalb eins im wesentlichen gleichbleibenden Funktionsumfangs, Fehlerbereinigungen oder aktualisierte Sicherheitsmerkmale, jedoch keine wesentlichen Leistungserweiterungen enthalten.

6.2. nitscheSOFTWARE GmbH kann von Zeit zu Zeit nach billigem Ermessen den Zugang zu ihren Leistungen und die hierbei verwendeten Programme durch die Zurverfügungstellung von Updates technisch anpassen. Der Kunde ist dann verpflichtet, nur noch das neuere Zugangsverfahren und ggf. die neue Version der Software in Ersetzung des alten Verfahrens bzw. der alten Version einzusetzen, auch wenn er einzelne Funktionen des Updates individuell nicht nutzt.

6.3. Wird die Wartung oder Pflege eines Produkts Dritter, dessen Nutzung wir lediglich vermitteln oder bei dem wir lediglich den Zugang zur Nutzung im Rechenzentrumsbetrieb ermöglicht, vom Anbieter / Hersteller abgekündigt (beispielsweise durch die Aufgabe der Bereitstellung von Sicherheitsupdates für Betriebssysteme, Firmwarewechsel für Hardware), können wir dieses Standardprodukt durch ein anderes ersetzen, das nach unserem billigem Ermessen die bisherigen Leistungsmerkmale am besten erreicht. Etwaige Kosten für eine erforderliche Anpassung / Konfiguration der Systeme des Kunden trägt dieser selbst. Hierdurch bedingte notwendige Ausfallzeiten fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein.

6.4. Upgrades sind neue Zugangsverfahren oder neue Versionen von Programmen, die wesentliche Verbesserungen, einen erweiterten Funktionsumfang oder neue Sicherheitsverfahren enthalten. Gegen wir ein Upgrade zur Nutzung frei, gilt folgendes:

6.5. Soweit zwischen den Parteien ein Miet-, Wartungs- oder Pflegevertrag oder eine sonstige Vereinbarung besteht, die die Zurverfügungstellung und Nutzung eines Upgrades regelt, gelten die dortigen Bestimmungen, und in Ermangelung derer die hier geregelte Pflicht zur Übernahme und Nutzung durch den Kunden wie bei Updates.

6.6. Soweit zwischen den Parteien nichts vereinbart ist, können wir dem Kunden ein Angebot zur Änderung des Vertragsgegenstandes in Bezug auf das Upgrade unterbreiten. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, können wir den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderquartals kündigen.

7. Zugangs- und Nutzungsrechte, Zugangskontrolle, Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde erhält von nitscheSOFTWARE GmbH für die Vertragsdauer je nach Vereinbarung entweder das Recht auf Zugang zu den in den nitsche-Rechenzentren gespeicherten Programmen, um eigene Daten zur Speicherung, Verarbeitung oder Weiterübermittlung dorthin zu übergeben (Zugangsrecht), oder, wenn einzelne Programme dem Kunden zur Nutzung auf seiner eigenen IT-Umgebung überlassen werden, ein nicht-ausschließliches Recht zur Nutzung dieser Programme während der Vertragslaufzeit (Lizenz), bei Drittsoftware in allen Fällen zu den ergänzend geltenden Regelungen des jeweiligen Herstellers.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der seinen Zugang oder ein ihm überlassenes Programm nutzt, diese Vereinbarung einhält. Kundenzugänge sind in der Regel durch ein Zugangskontrollverfahren, beispielsweise durch die Einrichtung personenbezogener, passwortgeschützter Nutzerkonten (wissensbasiert), mittels hardwareseitiger Mittel wie Smart Cards (besitzbasiert), mittels biometrischer Verfahren (biometrisch) oder auch einer Kombination dieser Verfahren geschützt. Der Kunde ist verpflichtet, alle kenntnis- oder besitzabhängigen Merkmale bzw. Mittel sorgfältig gegen un[1]erlaubte Kenntniserlangung zu schützen.

7.3. Hat der Kunde Anlass zur Besorgnis, dass ein Dritter unerlaubt Kenntnis von seinen Zugangsdaten erlangt hat oder in den Besitz seiner Zugangsmittel gekommen ist, wird er uns hiervon unverzüglich informieren. Werden nitsche-Produkte aufgrund eines vom Kunden verschuldeten Verhaltens rechtswidrig genutzt, insbesondere durch Missbrauch der Zugangskontrollverfahren, haftet der Kunde uns gegenüber auf Schadensersatz einschließlich der Kosten einer erforderlichen Neueinrichtung.

7.4. Bei einem Wechsel der nutzenden Person ist – je nach vereinbartem Zugangskontrollverfahren – ein weiteres Nutzerkonto einzurichten. Keines der Verfahren darf über Vertreter oder sonstige Dritte genutzt werden. Der Kunde darf die Zugangs- und Nutzungsrechte aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten. Kundenzugänge dürfen weder verliehen, vermietet, verleast noch über Unterlizenzen genutzt werden. Der Kunde haftet für jeden Missbrauch nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.5. nitsche-Produkte dürfen nur für die vereinbarten Zwecke genutzt werden. Sie dürfen nicht zur Verarbeitung oder als Speicherplatz für andere Daten genutzt werden. Der Kunde garantiert, dass die von ihm auf den nitsche-Servern gespeicherten Daten nur solche sind, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind und weder Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen, noch technisch die Sicherheit der nitsche-Server beeinträchtigen können.

7.6. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen in seinen Stammdaten, insbesondere Name, Vertretungsberechtigung, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer eines technischen qualifizierten Ansprechpartners unverzüglich mitzuteilen. Bis dahin werden wir sämtliche an den Kunden gerichtete Korrespondenz an die zuletzt bekannte Adresse richten.

8. Datensicherung, Rückgabe von Daten bei Vertragsende, Löschung von Programmen

8.1. nitsche-Rechenzentren dienen nicht als Ersatz einer eigenen Sicherungskopie. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten zusätzlich vor jedem Beginn der Nutzung mit nitsche-Produkten und vor jeder Installation gelieferter Hard- oder Software sowie vor Änderungen am eigenen System gegen Verlust lokal auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu sichern. Diese Verpflichtung ist Hauptpflicht. Ist in diesem Zusammenhang die Erstellung einer Sicherungskopie einer von nitscheSOFTWARE GmbH überlassenen Software oder sonstiger geschützter Daten erforderlich, dürfen diese mitgesichert werden. Die Sicherungskopien sind bei Vertragsende zu löschen.

8.2. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von nitscheSOFTWARE GmbH erhält.

8.3. Soweit dem Kunden von nitscheSOFTWARE GmbH ein Zugangs- oder Nutzungsrecht eingeräumt wurde, hat der Kunde bei Vertragsende die Nutzung zu beenden und seine Daten von den nitsche-Servern zu löschen. nitscheSOFTWARE GmbH wird den Zugang zu ihren Produkten mit Ausnahme der Möglichkeit, Kundendaten zurück zu übertragen, sperren und, falls der Kunden seine Daten noch nicht zurückübertragen und von den nitsche-Servern gelöscht hat, den Kunden hierzu unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, nach deren fruchtlosem Ablauf nitscheSOFTWARE GmbH die Daten ersatzlos löschen kann.

9. Preise und Zahlung, Verzug, Preisänderungen

9.1. Unsere Preise sind Festpreise. Zahlungen sind, wenn nicht anders vereinbart sofort und ohne Abzug nach Zugang unserer Rechnung zur Zahlung fällig.

9.2. nitscheSOFTWARE GmbH ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Leistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung an den geänderten Umsatzsteuersatz anzupassen. Wird der Umsatzsteuersatz im Rahmen der Änderung gesenkt, ist nitscheSOFTWARE GmbH zu einer entsprechenden Anpassung verpflichtet.

9.3. Wenn nicht anders vereinbart, werden nach Monaten berechnete Gebühren kalendermonatlich, Jahresgebühren kalenderjährlich im Voraus fällig, bei Beginn während eines Monats oder bei unterjährigem Beginn anteilig. Sonstige nutzungsabhängige Entgelte sowie die Vergütung für die Erbringung von Dienstleistungen werden sofort mit Rechnungsstellung fällig.

9.4. Die Zahlung der Entgelte erfolgt durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt nitscheSOFTWARE GmbH durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung, die Entgelte von dem angegebenen Konto einzuziehen (Einzugsermächtigung / SEPA-Mandat). Die Ankündigung des Einzugs (Vorabinformation / „Prenotification“) erfolgt bei wiederkehrenden gleichen Beträgen zu Beginn einmalig mit Hinweis auf die Fälligkeitsdaten, bei unterschiedlichen Beträgen zusätzlich mit Betragsangabe, im Übrigen spätestens 3 Werktage vor Geltendmachung der Lastschrift, in der Regel mit der Rechnungsstellung. Der Einzug erfolgt frühestens 3 Werktage nach Rechnungs- bzw. Fälligkeitsdatum.

9.5. Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail zugesandt, oder, sofern dies seitens nitscheSOFTWARE GmbH angeboten wird, durch Ablage in seinem persönlichen Kundenkonto bekannt gegeben und kann dort von ihm abgerufen werden. Der Kunde hat für einen regelmäßigen Abruf seiner Rechnungen zu sorgen. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist nitscheSOFTWARE GmbH berechtigt, hierfür pro Rechnung EUR 2,00 zzgl. gültiger MwSt. zu verlangen.

9.6. Der Kunde wird ausreichende Deckung auf seinem angegebenen Konto zur Verfügung stellen, damit die fälligen Beträge eingezogen werden können. Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Vorabinformation einer Einzelabrechnung mitgeteilten Betrag abweichen, wenn (1) das SEPA-Mandat für mehrere Vertragsverhältnisse erteilt wurde, (2) für jedes Vertragsverhältnis eine gesonderte Abrechnung/Rechnung sowie eine gesonderte Vorabinformation erfolgt und (3) jeweils das gleiche Fälligkeitsdatum der einzelnen Rechnungsbeträge, also für die Summe der Einzelabrechnungen (Gesamtsumme) gilt. Eine durch den Kunden vor dem 01.02.2014 erteilte Lastschrifteinzugsermächti[1]gung zur Einziehung wiederkehrender Lastschriften bleibt nach diesem Datum gültig und gilt gemäß Artikel 7 Verordnung (EU) Nr. 260/2012 (SEPA-Verordnung) als Zustimmung des Kunden die Einzüge mittels SEPA-Lastschrift vorzunehmen.

9.7. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet nitscheSOFTWARE GmbH pro Lastschrift eine angemessene Gebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste.

9.8. Der Kunde kommt, auch ohne Mahnung, in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungszugang leistet. Maßgeblich ist, dass dieser Betrag innerhalb dieser Frist bei nitscheSOFTWARE GmbH auf das in der Rechnung angegebene Konto eingeht.

9.9. Im Verzugsfall berechnet nitscheSOFTWARE GmbH Zinsen in Höhe von 9 Prozent jährlich sowie für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt nitscheSOFTWARE GmbH vorbehalten, ebenso der Ersatz der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher angemessener Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.

9.10. nitscheSOFTWARE GmbH ist nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet, wenn der Kunde sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer monatlichen Grundgebühr um mehr als zwei Wochen in Verzug befindet.

9.11. Wenn nicht anders vereinbart, ist nitscheSOFTWARE GmbH berechtigt, die Entgelte zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat zu ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht binnen einer von nitscheSOFTWARE GmbH gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. nitscheSOFTWARE GmbH weist den Kunden in der Änderungsmitteilung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.

9.12. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

10. Laufzeit

Wenn nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Mindestlaufzeit geschlossen. Während der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Beide Parteien können den Vertrag erstmals zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von drei Monaten ordentlich kündigen, andernfalls sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr verlängert. Verträge mit unbestimmter Laufzeit können von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.

11. Haftung der nitscheSOFTWARE GmbH

11.1. nitscheSOFTWARE GmbH wird den Kunden gegen alle Ansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte in der Bundesrepublik Deutschland, die von Dritten gegen den Kunden im Rahmen einer vertragsgemäßen Nutzung der nitsche-Produkte hergeleitet werden, verteidigen, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge erstatten, wenn der Kunde nitscheSOFTWARE GmbH zuvor von solchen Ansprüchen unverzüglich nach Kenntniserlangung schriftlich benachrichtigt hat und nitscheSOFTWARE GmbH alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.

11.2. Vorgenannte Ansprüche des Kunden entfallen, wenn die Ansprüche des Dritten darauf beruhen, dass der Kunde die Hard- oder Software der nitscheSOFTWARE GmbH vertragswidrig genutzt hat oder die Rechtsverletzung daraus resultiert, dass Hard- oder Software zusammen mit nicht von nitscheSOFTWARE GmbH gelieferter Hard- oder Software genutzt wurde.

11.3. Gerät nitscheSOFTWARE GmbH mit der Erfüllung vereinbarter Pflichten in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nitscheSOFTWARE GmbH eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält. Die Nachfristsetzung muss schriftlich erfolgen. Die Schriftform kann durch elektronische Form ersetzt werden, wenn der Kunde der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versieht. Die Nachfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.

11.4. nitscheSOFTWARE GmbH haftet im Übrigen nur für Schäden, die (a) von nitscheSOFTWARE GmbH oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich verursacht wurden, (b) auf fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch nitscheSOFTWARE GmbH oder ihren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, (c) auf grober Fahrlässigkeit durch nitscheSOFTWARE GmbH oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, (d) infolge der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch nitscheSOFTWARE GmbH eintreten, oder (e) sich aus dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer von nitscheSOFTWARE GmbH gewährten Garantie ergeben.

11.5. Im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks notwendig ist und auf deren Erfüllung üblicherweise vertraut werden kann.

11.6. Sofern unsere Haftung gemäß den vorstehenden Regelungen beschränkt ist, haften nitscheSOFTWARE GmbH, ihre verbundenen Unternehmen, Geschäftsführer, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer gegenüber dem Kunden weder für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangenen Gewinn oder entgangene Ersparnisse.

11.7. Sofern unsere Haftung gemäß den vorstehenden Regelungen beschränkt ist, ist unsere Gesamthaftung unabhängig davon, ob sie sich aus Vertrag, vertragsähnlicher Grundlage oder aus unerlaubter Handlung oder im Rahmen deliktsähnlicher Ansprüche ergibt, auf die Beträge beschränkt, die nitscheSOFTWARE GmbH in den zwölf Monaten vor dem Ereignis, das zu solchen Schäden geführt hat, dem Kunden berechnet hat. Dem Kunden wird empfohlen, überschießende Risiken zu versichern.

11.8. Die Einschränkungen der Haftung nach dieser Ziffer gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der nitscheSOFTWARE GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

12. Datenschutz, Auftragsdatenverarbeitung

12.1. nitscheSOFTWARE GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungs[1]zwecken erforderlich sind, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Die Datenschutzerklärung händigen wir unseren Kunden auf Wunsch gerne aus; sie ist auch online über unsere Webseite unter „Datenschutz“ abrufbar.

12.2. Sofern eine Datenverarbeitung im Auftrag stattfindet, wird dies in einem gesonderten Vertrag, der den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entspricht, geregelt.

13. Änderungen der AGB, Gerichtsstand, anwendbares Recht

13.1. Wir können diese AGB bei Verträgen auf unbestimmte Zeit zum Termin, an dem bei ordentlicher Kündigung der Vertrag enden würde, bzw. bei Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer ändern. In diesem Fall informieren wir den Kunden mit einer Frist von mindestens 1 Monat vor dem Änderungstermin über die geplanten Änderungen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht bis zum Änderungstermin, wird der Vertrag unter Geltung unserer geänderten AGB fortgesetzt. Andernfalls endet der Vertrag.

13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Augsburg. nitscheSOFTWARE GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

13.3. Für die von uns auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der in ein fremdes Recht verweisenden Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts und der Bestimmungen zum Einheitlichen UN- Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

Stand: Oktober 2020