Übersicht der weiteren eingesetzten Auftragsverarbeiter nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO

Die nitscheSOFTWARE GmbH verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag ihrer Kunden (Auftragsverarbeitung). Dies umfasst alle Tätigkeiten, welche die nitscheSOFTWARE GmbH gemäß den Leistungsbeschreibungen und den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen.
Gemäß Vertrag über Auftragsverarbeitung i. S. d. Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung erteilt der Kunde der nitscheSOFTWARE GmbH die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO in Anspruch zu nehmen.
Die jeweils aktuell eingesetzten, weiteren Auftragsverarbeiter sowie die Information, an welche Dienstleister die Daten für welche Zwecke übermittelt werden, sind in der nachfolgenden Übersicht zu finden.

Stand 04/2023

Weitere Empfangsverarbeiter/EmpfängerBetroffene Produkte/DienstleistungenZweck
Sage GmbH
Franklinstraße 61-63
60486 Frankfurt am Main
ERP-Software, Consulting, SchulungenBetrieb, Fehleranalyse/Support
TeamViewer GmbH
Jahnstr. 30
73037 Göppingen
FernbetreuungssoftwareBetrieb, Fehleranalyse/Support
ELO Digital Office GmbH
Tübinger Straße 43
70178 Stuttgart
ECM-Software, Consulting, SchulungenBetrieb, Fehleranalyse/Support
abacus edv-lösungen GmbH
Südring 16
19243 Wittenburg
Software, Consulting, SchulungenBetrieb, Fehleranalyse/Support
Microsoft Ireland Operations Limited
South County Business Park Leopardstown Dublin
Standard-SoftwareExchange und Team Funktionalität
nitsche GmbH
Viktor-Frankl-Str. 8
86916 Kaufering
Interne IT, RechenzentrumsleistungenBetrieb, Fehleranalyse/Support
CleverReach GmbH & Co. KG
Schafjückenweg 2
26180 Rastede
Newsletter & E-MailingsKommunikation
Zoom Video Communications Inc.
55 Almaden Blvd, 6th Floor
San Jose, CA 95113
WebinareWissensvermittlung, Schulung, Information

Die nitscheSOFTWARE GmbH informiert den Kunden, wenn sie eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Der Auftraggeber kann der Änderung innerhalb einer Frist von 4 Wochen – aus wichtigem Grund – gegenüber der vom Auftragnehmer bezeichneten Stelle widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb der Frist, gilt die Zustimmung zur Änderung als gegeben. Liegt ein wichtiger datenschutzrechtlicher Grund vor und ist eine einvernehmliche Lösungsfindung zwischen den Parteien nicht möglich, wird dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.