Die bevorstehende Grundsteuerreform stellt Grundbesitzer vor große Herausforderungen.
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- Von Astrid Turba
- 21.11.2022
Die Bundesregierung hat mit der Grundsteuerreform auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 reagiert, in der die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit einem Einheitswert als verfassungswidrig deklariert wurde. Die Komplexität dieses Satzes zeigt schon, dass es nicht einfach werden wird, mit der Umsetzung.
Im Klartext bedeutet das: Alle Eigentümer eines Grundstücks, ob bebaut oder unbebaut, müssen Ihr Grundstück neu bewerten lassen und werden mit einem neuen Steuersatz erfasst. Zu diesem Zweck füllen die Betroffenen über die Elster-Plattform des Finanzamts oder über andere Programme diverse Formulare aus, die den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Zum Abgabetermin am 31.01.2023 stellt jedes Bundesland unterschiedliche Formulare zur Verfügung, was die Sache erschwert. Die Lösung aus dem Hause nitsche ist die Plattform GrundsteuerDigital. Aber – eine wirklich einfache Lösung gibt es nicht, das bestätigt unser Steuerspezialist Benjamin Wahler.