Die Berechnung der in Deutschland ausgeschütteten Corona-Förderungen der letzten beiden Jahre ist nicht nur äußerst komplex, sondern auch zeitintensiv. Nehmen die Abrechnungen der Corona-Überbrückungshilfen auch in Ihrem Kanzleialltag zu viel Zeit in Anspruch? Mit dem Berechnungstool zur Schlussabrechnung der Überbrückungshilfe von Riecken Webservice & Application schaffen Sie wieder mehr Freiräume in Ihrem Arbeitsalltag.
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- Von Daniela Stratidis
- 03.03.2022
Sparen Sie wertvolle Ressourcen, indem Sie den Prozess automatisieren: Mit Hilfe einer DATEV-Schnittstelle erfolgt die Berechnung direkt auf Basis der bereits von Ihnen erstellten Buchhaltung – kein mühsames Zahlensammeln, Abtippen und Eintragen mehr.
Die Einführung des Systems erfolgt in zwei zeitlich aufeinander folgenden Phasen, beginnend mit Ende März 2022.

Abrechnung von:
- Überbrückungshilfe I
- Überbrückungshilfe II
- Überbrückungshilfe III
- Novemberhilfe
- Dezemberhilfe
Preis: 3.000 EUR

Abrechnung von:
- Überbrückungshilfe III+
- Überbrückungshilfe IV
Preis: 750 EUR
Lassen Sie sich fehlerfreie Daten auf Knopfdruck liefern – bis auf die Einzelbuchungsebene!
*Die Buchung erfolgt über Riecken Webservice & Application. Mit Klick auf den Button gelangen Sie zum Buchungsformular.
Weitere Informationen zum vollen Leistungsumfang finden Sie hier (PDF)
Zufriedene Kunden
„Mit dem smarten Tool lassen sich die anstehenden Schlussabrechnungen zuverlässig, strukturiert und effizient durchführen. Die vorhandenen Daten/Buchungssätze der DATEV Kanzlei-Rechnungswesen-Buchhaltung lassen sich einfach mit nur wenigen Klicks einbinden und an die Anforderungen der Förderprogramme anpassen. Eine zeitsparende und zuverlässige Möglichkeit mit prima Dokumentation, sodass auch mögliche Rückfragen der Bewilligungsstelle jederzeit ohne enormen Aufwand beantwortet werden können.“
Sandra Isele-Mohr, Steuerkanzlei Isele-Mohr