AGB DER NITSCHE FIRMENGRUPPE
I. Allgemeines - Geltungsbereich
Diese unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, insbesondere Verträge mit der nitsche computersysteme GmbH, Kaufering, sowie alle hiermit im Zusammenhang gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc, unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder im Internet erfolgt sind. Wir sind berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind, soweit nichts ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, Verbraucher und Unternehmer.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
II: Datensicherung als Mitwirkungspflicht
Der Kunden versichert, dass er ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass jede Programm- oder Hardwareinstallation oder sonstige Tätigkeiten und Leistungen auch im Wege der Fernwartung zu einem Rechnerausfall oder Datenverlust beim Kunden führen können. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, vor jedem Eingriff in die Hard- oder Software eine ausreichende Datensicherung vorzunehmen.
III. Angebote, Preise, Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Produkte (insbesondere Drittprodukte) dürfen von uns jederzeit geändert werden, soweit die geänderten Produkte keine geringere Funktionalität und Leistung aufweisen und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware und/oder Leistung erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware oder Erbringung der Dienste an den Kunden erklärt werden.
Bestellt der Verbraucher auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung selbst stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann jedoch mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Im Angebot oder der Auftragsbestätigung werden die zu erbringenden Leistungen und der voraussichtliche Liefer- beziehungsweise Einbautermin angegeben.
Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe für Service, Reparatur- oder Einbauleistungen, gelten die Regelungen gemäß IV. dieser Bedingungen.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt (aufschiebende Bedingung) der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware oder Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits geleistete Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich rückerstattet.
Sofern der Verbraucher auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den geltenden AGB per E-Mail zugesandt.
Die von uns mitgeteilten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes angegeben wird, zuzüglich der zum Lieferzeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung, Installation und sonstiger Nebenkosten. Wir behalten uns vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Serviceleistungen oder Komponenten) mit Wirkung für künftige Geschäfte entsprechend anzupassen.
Liefer- oder Ausführungszeiten sind, soweit nicht eine ausdrückliche Zusicherung eines Fixtermins erfolgt, nur ungefähr vereinbart. Lieferort ist der in der Auftragsbestätigung bezeichnete Ort.
IV. Kostenvoranschlag
Für eine verbindliche Preisangabe für Service-, Reparatur- oder Einbauleistungen bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung erforderlichen Teile im einzelnen aufgeführt und mit dem jeweiligen Preis versehen. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 4 Wochen seit Bekanntgabe gebunden.
Kostenvoranschläge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, kostenpflichtig.
Vorarbeiten, wie z.B. die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen, Modellen oder Konstruktionen, die vom Kunden verlangt werden, sind, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, vergütungspflichtig.
Wird aufgrund des Kostenvoranschlages/Angebotes ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für
den Kostenvoranschlag und die Kosten sonstiger Vorarbeiten mit der Auftragssumme verrechnet. Der veranschlagte Gesamtpreis kann bei der Endabrechnung nur mit Zustimmung des Auftraggebers um mehr als 10% überschritten werden.
V. Programmierleistungen
Bei der Beauftragung mit Netzwerkdokumentationen, der Anpassung von Office-Anwendungen oder sonstiger Software an die individuellen Bedürfnisse des Kunden, der Durchführung von Migrationen oder ähnlichen Leistungen treffen die Parteien über den genauen Inhalt der geschuldeten Leistung eine schriftliche Vereinbarung. Der Kunde ist verpflichtet, uns sämtliche für die Bestimmung der Leistung und der für die Erreichung des Zwecks erforderlichen Informationen unaufgefordert vollständig und in rechtmäßiger Form zur Verfügung zu stellen. Weiter ist der Kunde verpflichtet, auf Verlangen sämtliche fachlichen Ansprechpartner schriftlich mit Kontaktadresse, e-Mail-Anschrift und Telefonnummer zu benennen.
Dabei hat der Kunde das von ihm gewünschte Anforderungsprofil genau vorzugeben und alle von ihm zur vertragsgemäßen Erbringung der Leistung erforderlichen Punkte vollständig und umfassend zu benennen.
Sämtliche Urheberrechte an unseren Programmierleistungen und der Quellcode stehen allein der nitsche computersysteme GmbH zu. Der Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises das Recht zur zeitlich unbeschränkten Nutzung für eigene Zwecke. Eine anderweitige Verwertung der Programmierleistungen insbesondere die Vervielfältigung, der Verkauf oder die Überlassung der Nutzung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, es wird ausdrücklich eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist.
VI. Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmer, bei Konzernunternehmen mit dem gesamten Konzern vor.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und/oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen, sofern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohn- oder Unternehmenssitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3 oder 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen und sonstige hieraus resultierende Rechte in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Wir sind berechtigt in einem solchen Fall Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen, sowie diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen.
Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenstände. Das selbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
VII. Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Fernabsatzverträge sind Verträge mit Verbraucher, welche ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit beider Parteien, also z.B. per Brief, Telefax, Telefon, e-Mail etc. abgeschlossen werden. Bei solche Verträgen hat der Verbraucher das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtet Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf bzw. die Rücksendung der Ware ist gegenüber der nitsche computersysteme GmbH, Viktor-Frankl-Str. 8, 86916 Kaufering vorzunehmen. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die nitsche computersysteme GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z. B. durch Download etc.).
Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Brief, Päckchen oder Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
Kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen besteht bei:
Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder zusammengestellt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder deren Verfalldatum überschritten wurde,
Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen, DVD oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
VIII. Vergütung
Der von uns angebotene Preis ist für 4 Wochen seit Abgabe des Angebots (Datum) bindend. Im Preis ist die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde kann den Preis per Vorauskasse, Barzahlung, Rechnung oder Lastschrift leisten.
Der Kunde verpflichtet sich, bei Warenlieferung oder Dienstleistungen innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung (Rechnungsdatum) zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn der Gegenanspruch aus dem selben Vertragsverhältnis beruht.
IX. Gefahrübergang
Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausübung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
X. Gewährleistung
Ist der Käufer bzw. Auftraggeber Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware bzw. der Dienst- oder Werkleistung zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist der Käufer bzw. Auftraggeber Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Sofern wir die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers bzw. Auftragnehmers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache. Die Bestimmungen gemäß §§ 373 HGB bleiben von diesen Regelungen unberührt.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware beziehungsweise Abnahme des Werkes oder der Leistung. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware beziehungsweise ein Jahr ab Abnahme des Werkes oder der Leistung. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine Angaben zur vertragsgemäßen Beschaffenheit der Ware dar.
Erhält der Kunde mangelhafte Montageanleitungen, Gebrauchsanweisungen oder Handbücher, sind wir lediglich zur Lieferung von mangelfreien Montageanleitungen, Gebrauchsanweisungen oder Handbüchern verpflichtet und dies auch nur dann, wenn die Mangelhaftigkeit der ordnungsgemäßen Montage oder Benutzung des Geräts oder der Anlage entgegensteht.
Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Wir haben für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht Einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb unseres Erfüllungsbereiches liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtlieferung von Zulieferkomponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen). Vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 3 Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
XI. Haftungsbeschränkungen
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware oder Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung ist insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen des Kunden bzw. Auftraggebers hätte verhindert werden können, wie beispielsweise durch eine ordnungsgemäße Datensicherung oder Einweisung des Benutzers in die Handhabung des Geräts.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Schadensersatzansprüche des Kunden bzw. Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware beziehungsweise Erbringung der Leistung oder Herstellung des Werkes. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist. Ebenso nicht, im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden bzw. Auftraggebers.
Garantien im Rechtssinne übernehmen wir nicht.
Haftungsbeschränkungen im Einzelfall bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sie bedürfen der Schriftform.
XII. Software
Für die von uns gelieferte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. Diese sind dem jeweiligen Produkt beigefügt. Der Kunde erklärt ausdrücklich, diese anzuerkennen.
XIII. Batterien
Für alle schadstoffhaltigen und sonstigen Batterien unseres Verkaufsprogramms gilt:
Wir nehmen gebrauchte Batterien unentgeltlich zurück und verwerten diese entsprechend den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bzw. beseitigen nicht verwertbare Batterien, wenn diese frei zugesandt werden. Diese Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Batterien der Art, die wir in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, deren sich Endverbraucher üblicherweise entledigen. Als derjenige, der Batterien oder Geräte mit eingebauten Batterien nutzt, sind Sie verpflichtet, Batterien, die Abfälle sind, an uns oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen zurückzugeben. Die Schadstoffe in diesen Batterien sind wie folgt gekennzeichnet: PB = Blei, CD = Cadmium und HG = Quecksilber.?
XIV. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Für die Einhaltung bestehender Exportkontrollvorschriften ist allein der Kunde verantwortlich.
Ihre Daten unterliegen im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung der elektronischen Datenverarbeitung. Wir werden bei Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachten.
Gesetzliche Verbraucherschutzrechte werden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt, insbesondere die Rechte und die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Landsberg a.Lech. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder ein Wohnsitz oder ein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden bzw. Auftraggeber einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
April 2004

